- Zusammenlauf der Gläubiger
- гл.
экон. конкурс кредиторов
Универсальный немецко-русский словарь. Академик.ру. 2011.
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Konkurs — Konkurs: Das seit dem 17. Jh. bezeugte Fremdwort ist aus lat. concursus ‹creditorum› »Zusammenlauf ‹der Gläubiger› (zur gerichtlichen Teilung des unzureichenden Vermögens eines Schuldners)« entlehnt. Daraus ergab sich dann, vom Schuldner her… … Das Herkunftswörterbuch
Insolvenz — Als Insolvenz (lateinisch insolvens ‚nicht lösend‘, hier im Sinne von ‚Schuldscheine nicht einlösen könnend‘), in Österreich und der Schweiz Konkurs (veraltet und heute nur noch umgangssprachlich auch in Deutschland, von lat. concursus… … Deutsch Wikipedia
Konkúrs — (lat.), Zusammenlauf, Zusammentreffen; Bewerben mehrerer um eine Sache, ein Amt, einen Preis. K. der Gläubiger, das unter gerichtlicher Autorität sich vollziehende Verfahren, welches bezweckt, das gesamte, der Zwangsvollstreckung unterliegende… … Kleines Konversations-Lexikon
Insolvenzrecht — Das Insolvenzrecht ist Teil des Zivilrechts, das sich auf materiell und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Insolvenz eines Schuldners befasst. Die Insolvenz (lat. insolvens, ‚nicht lösend‘, hier im Sinne von:… … Deutsch Wikipedia